Das Handangeln ohne Angelschein ist in Deutschland nicht erlaubt. In Deutschland benötigt man im Wesentlichen zwei Papiere zur Ausübung der Fischerei:

  • Einen gültigen Angelschein
  • Einen Fischereierlaubnisschein/ Gewässerschein

Diese stellen die Grundlage für das Angeln in Deutschland dar. Voraussetzung zur Erlangung eines gültigen Angelscheins zum Einsatz einer Handangel oder auch einer AnzeigeFertigangel, ist die bestandene Fischerprüfung und die dort erhaltene Urkunde.

Durch das Bestehen kann ein Angelschein bei der Gemeinde (Bürgerbüro) durch Vorlage der Urkunde gegen Entgelt (abhängig von der Gemeinde und dem Bundesland) beantragt werden.

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Erst nachdem du den Angelschein erlangt hast, kannst bei den Eigentümern der Gewässer ein Fischereierlaubnisschein gegen Entgelt beantragen.

Nachdem beide Scheine bestanden und erhalten sind, hat der Angler die Erlaubnis an einem bestimmten Gewässerabschnitt in Deutschland mit einer Handangel zu angeln.

Allerdings ist es nach § 15 Abs. 1 Nr. 6 AVBayFiG verboten, bei gleichzeitiger Benutzung von mehr als zwei Angeln zu angeln. Hier erfahrt ihr alles zum Angelschein in NRW.

Fazit zum Handangeln ohne Angelschein

Prinzipiell brauchst du in Deutschland immer einen gültigen Angelschein. Handangeln ohne Angelschein ist daher ferner nicht erlaubt. wir empfehlen dir den AnzeigeAngelschein online zu machen. Hier sparst du Geld und vor allem Zeit.

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